Kältemittel und Gase, FCKW/Freone
Kältemittel
ACHTUNG: Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates werden HFKW-Kältemittel (Liste) sowie ungesättigtes (Chlor)-hydrofluorid (Anhang 2 der EU-Verordnung 517/2017) nur an Unternehmen verkauft, die über ein entsprechendes Zertifikat gemäß Artikel 10 verfügen oder Unternehmen, die fluorierte Treibhausgase liefern. Bitte senden Sie den Zertifikats-Scan direkt nach Ihrer Bestellung. Bei HVACR-Unternehmen senden Sie bitte eine ausgefüllte Erklärung über den Verwendungszweck des Kaufgegenstandes zum weiteren Verkauf (Formular). |
Als Kühl- bzw. Kältemittel werden Stoffe bezeichnet, die bei Niedrigtemperaturen und Niederdruck sieden und der Umgebung Energie, d.h. Wärme abnehmen, um diese dann bei einer höheren Temperatur und höherem Druck an die Umgebung (von Kälteanlage nach außen hin) wieder abzugeben. Dem Prinzip nach werden sie alle in einem geschlossenen Kreislauf betrieben, doch bei vorkommenden Ausfällen sowie bei Errichtung von Neuanlagen ist es unvermeidlich, die Anlagen mit neuem bzw. regeneriertem Kältemittel zu befüllen. Wir bieten Ihnen dazu ein ganzes Produktspektrum an, umfassend Kältemittel aus der Gruppe H-FKW/HFC (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, zu welcher Gruppe u.a. R134A, R404A, R407C, R410A, R507, R422D, R417A gehören) als Stoffe mit nullgleichem Ozonzerstörungspotential ODP (Ozone Depleting Potential) und einem mittelmäßigem GWP (Global Warming Potential), die eine umweltfreundlichere Alternative gegenüber den Kältemitteln aus den Gruppen F-CKW (CFC) und H-FCKW (HCFC) darstellen, sowie natürliche Kältemittel, darunter kohlenwasserstoffhaltige Kältemittel R600a (Isobutan) bzw. R290 (Propan). Für deren Transport und Aufbewahrung werden spezialisierte Flaschen für „Freone” sowie 2-Ventil-Sonderflaschen für Rückgewinnung verbrauchter Kältemittel verwendet.

- Niedozwolony produkt:

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